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Welche Mindestschichtstärke muss die Spachtelmasse haben?
Habt Ihr Euch auch schon mal gefragt, welche Mindestschichtstärke die Spachtelmasse unter dem zu verlegenden Bodenbelag benötigt? Wenn ja, dann seid ihr hier genau richtig!
Zuallererst müsst Ihr die vorgefundene Untergrundbeschaffenheit beachten. Wenn wir einen dichten Untergrund, wie z. B. einen Gussasphalt haben, benötigen wir eine Schichtstärke von 1,5 mm. Kommt eine Verklebung mit einem dampfdichten Belag (PVC) dazu erhöht sich die Spachtelmassenschicht auf 2,0 mm. Wir benötigen diese Schicht, um dem im Klebstoff befindlichen Wasseranteil zur Aufnahme eine genügende Pufferzone zu bieten.
Wenn Bürostühle mit Stuhlrollen auf dem verlegten Boden zum Einsatz kommen, sollte Eure Mindestschichtstärke nach DIN EN 12529 1,0 mm betragen. Bei einer Nutzung von verklebten Parkett-Elementen beträgt die Mindestschichtstärke dann 2,0 mm.
Je dicker Spachtelmassen aufgetragen werden, umso höher sind die unvermeidlichen Trocknungsspannungen, die während der Erhärtungsphase entstehen und die normalerweise schadensfrei von ausreichend festen Untergründen aufgenommen werden.
Wie dick dürfen geeignete zementäre Spachtelmassen auf kritischen Untergründen maximal eingebaut werden, ohne dass sie Abrisse vom Untergrund nach sich ziehen? Die Antwort liefert langjährige Erfahrung im Umgang mit unterschiedlichen Untergründen und natürlich die Hinweise und Vorschriften der Spachtelmassen- Hersteller.
Um in diesem Dschungel von Mindestschichten nach DIN Vorschriften und Merkblättern einen Überblick zu behalten empfehle ich Euch einen Mindestschichtauftrag von 2 mm. Stets unter Berücksichtigung der Technischen Datenblätter und der DIN 18202, die die Maßtoleranzen im Hochbau regelt.
Gerne unterstützt Euch die Anwendungstechnik bei allen Fragen zur Untergrundvorbereitung und Aufbau der Spachtelmasse!